Zeitpunkt der Anschaffung im Sinne des § 23 EStG bei einer Bedingung iSv § 158 BGB

Entscheidung: BFH, Urteil vom 26.10.2021, IX R 12/20

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin „automatisch“ (Annahmefiktion) erworben hätte.